Seit dem 14.12.2014 ist jeder Gastronom verpflichtet seine Gäste darüber zu informieren, welche Allergene in welchen seiner Speisen enthalten sind. So kann sich der Allergiker darauf einstellen und diejenigen Speisen auswählen, die er ohne Nebenwirkungen genießen kann. Drei Informationsquellen sind gesetzlich erlaubt:
- Hinweise in der Speisekarte
- Auskünfte des Kellners
- Ein Ordner, den der Kellner dem Gast auf Wunsch bringt.
In den unterschiedlichen Lebensmitteln eines Restaurants können unterschiedliche Inhaltsstoffe enthalten sein, die für den Nicht-Allergiker absolut ungefährlich sind, dem Allergiker jedoch Probleme bereiten können:
- Glutenhaltiges Getreide wie Roggen, Weizen (Dinkel oder Khorasan), Gerste, Hafer und Erzeugnisse daraus
- Krebstiere und Erzeugnisse daraus
- Eier und Erzeugnisse daraus
- Erdnüsse und Erzeugnisse daraus
- Soja und Erzeugnisse daraus
- Milch und Erzeugnisse daraus
- Schalenfrüchte wie Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashew-Nüsse, Pekannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macademia-Nüsse und Erzeugnisse daraus
- Sellerie und Erzeugnisse daraus
- Senf und Erzeugnisse daraus
- Sesam und Erzeugnisse daraus
- Schwefeldioxyd und Sulfite mit mehr als 10 mg/kg
- Lupine und Erzeugnisse daraus
- Weichtiere und Erzeugnisse daraus
Unser Tipp: Fragen Sie den Kellner nach unserer Allergen-Speisekarte!
Lesebeispiel: Hinter den jeweiligen Speisen sind die betreffenden Ziffern aufgeführt: Speise xy enthält 1, 5, 8, 9